Wir, die Eheleute Manfred und Brigitte Ganady, wohnten vom 1. Mai 1976 bis zum 14. Mai 1985 in einem landeseigenen Mietwohnhaus, das vom Grundstücksamt des Bezirksamtes Schöneberg von Berlin verwaltet wurde. Gerade der Umstand, daß dieses Haus von einer Behörde des Landes Berlin verwaltet wurde, gab für uns überhaupt erst den Ausschlag, uns um diese Räume zu bewerben. Wir glaubten, bei einem solchen Vermieter vor ungesetzlichen Mieterhöhungen und sonstiger Willkür absolut sicher zu sein.
Bei den von uns gemieteten Räumen handelte es sich um ein sogenanntes "Mischmietobjekt" mit weitaus überwiegenden Wohnraumanteil. 72% der Mietfläche waren Wohnraum und nur 28% waren Gewerberaum. 2 1/2 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer, 1 Küche, 1 Diele, 1 Korridor und 2 Badezimmer waren Wohnbereich; der Gewerbebereich umfaßte 2 Ladenräume und eine Toilette im Keller.
Unser Gewerbe war die Produktion von Klassik-Schallplatten (Marke "MIXTUR") sowie die Exklusiv-Auslieferung kleinerer Marken aus der Bundesrepublik Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen, England, den USA, Frankreich, Belgien, der Schweiz, Italien und Österreich. Die Anbahnung dieser Geschäftsverbindungen hatte mehrere Jahre gedauert und war die Frucht zahlreicher Geschäftsreisen, die mich nach wiederholt - oft mehrmals im Jahr - nach Amsterdam, Haarlem, Rotterdam, Utrecht, Antwerpen, Lüttich, Leuven, Brüssel, Kortrijk, Compiègne, Paris, London, Oxford, Zürich, Lausanne, Milano und Bologna geführt hatten.
Die Aufnahmen für unsere eigene Marke "MIXTUR" machte ich selber. Unsere Kunden waren nahezu sämtliche Schallplattengeschäfte in der Bundesrepublik, die Klassik-Schallplatten führten, sowie mehrere Großhändler und Ladengeschäfte in den Niederlanden, in Belgien, in der Schweiz und in Österreich. Auch in England, in Frankreich und in Italien hatten wir einige Kunden. Das Verkaufsgeschäft direkt über den Ladentisch spielte dagegen nur eine untergeordnete Rolle.
Unser im Jahre 1972 als Einzelkaufmannsfirma gegründetes Unternehmen firmierte seit 1975 unter "MIXTUR-SCHALLPLATTEN GmbH." mit meiner Frau und mir als den beiden mitarbeitenden Gesellschaftern. Angestellte beschäftigten wir nicht. Außerdem war ich noch freiberuflich als Ingenieur auf dem Gebiet der Entwicklung und Programmierung von computergesteuerten oder -gestützten Datenverarbeitungsanlagen tätig. Unter anderen Anlagen hatte ich eine sehr spezielle computergestützte Datenerfassungsanlage für die European Space Agency "ESA" - die Europäische Raumforschungsbehörde - entworfen und gebaut, die im European Space and Technology Centre "ESTEC" in Noordwijk (Niederlande) für das Testen von Satelliten-Bauteilen unter annähernden Weltraumbedingungen benötigt wurde.
Unsere beiden Ladenräume waren nicht von den Wohnräumen zu trennen. So mußte stets ein Teil eines der beiden Ladenräume durchquert werden, wenn wir von den Wohnräumen aus in unser Schlafzimmer gehen wollten.
Der größere der beiden Ladenräume wurde zum Teil auch noch privat genutzt. In diesem Ladenraum befand sich nämlich unsere (uns privat gehörende) Kleinorgel (Pfeifenorgel), die ca. 3 m breit, 3,50 m hoch und 2 m tief war und mit Pedalklaviatur und Orgelbank etwa 8 qm - also mehr als ein Drittel - des Ladenraumes einnahm. Es handelte sich um eine ehemalige Schulaula-Orgel der Firma Sauer, Frankfurt/Oder, mit ursprünglich 12 Registern auf 2 Manualen und Pedal, die um die Jahrhundertwende für die Cecilien-Schule am Nikolsburger Platz in Berlin-Wilmersdorf gebaut worden war. Zwei Register - Mixtur 4-5fach und Prinzipal 2' - sind im Jahre 1954 von der Berliner Orgelbauwerkstatt Karl Schuke eingebaut worden; ein weiteres Register - Waldflöte 2' - stammte von dem Orgelbauer Noeske, Fulda.
Die Orgel besaß zuletzt (1985) etwas über 1000 Pfeifen und Zungenstimmen. Der Kern der Orgel - ohne die Register von Schuke und Noeske - dürfte nach heutiger Anschauung bereits als historisch gelten. Mehre Orgeln in Berlin, die aus dieser Zeit stammen, sind bereits unter Denkmalsschutz gestellt worden. Das Gebläse für die Orgel, das sich in einem ca. 1 cbm großen Gehäuse (zur Schalldämpfung) befand, war in dem unter dem Laden befindlichen Keller untergebracht. Die Windversorgung erfolgte durch einen Durchbruch im Fußboden des Ladens.

Es ist natürlich schwierig, Angaben über den Wert der Orgel zu machen. Als Anhaltspunkt sei hier genannt, daß eine einmanualige Kleinstorgel (ohne Pedal) mit nur einem Register zu 56 Holzpfeifen im Jahre 1986 etwa
kostete. Und diese Orgel hatte mehr als 1000 Pfeifen!
Das Verhältnis der Mieter des Hauses zu den Beamten und Angestellten des Grundstücksamtes Schöneberg konnte als ausgesprochen gut bezeichnet werden. Es gab keinerlei Konflikte zwischen den Mietern und dem Grundstücksamt Schöneberg. Die Verwaltung verhielt sich stets korrekt und freundlich, und wenn die Mieter irgendwelche Mängel dem Grundstücksamt meldeten, wurden diese Mängel innerhalb kürzester Frist beseitigt. Eine bessere Verwaltung war für die Mieter des Hauses kaum vorstellbar.
Dieses ausgesprochen gute Verhältnis änderte sich sehr schnell, als gegen Ende des Jahres 1979 personelle Veränderungen im Grundstücksamt Schöneberg vorgenommen wurden und das Grundstücksamt einen neuen Leiter bekam. Wir, die Eheleute Manfred und Brigitte Ganady, hatten diese Veränderung zuerst zu spüren bekommen. Unser eingangs geschildertes Mietobjekt bestand ursprünglich aus drei kleinen nebeneinanderliegenden selbständigen Mieteinheiten Diese kleinen Mietobjekte hatten wir in drei Etappen gemietet und mit Einverständnis der Grundstücksverwaltung zu einem einzigen zusammenhängenden Mietobjekt vereinigt, indem wir mehrere Mauerdurchbrüche vornahmen.
Des erste - im Mai 1176 gemietete - Objekt mit der Grundstücksamts-Verwaltungsnummer 65-2 war bereits in sich ein Mischmietobjekt (auch gemäß Mietvertrag!) und bestand aus zwei Wohnräumen, einem Badezimmer und einem Ladenraum. Der Mietvertrag galt ab 1.5.1976. Es bestand die Auflage, daß die beiden Wohnräume (Wohnzimmer und Küche) auch tatsächlich zum Wohnen genutzt werden sollten. Der Verwalter Podzuweit kündigte an, daß wir mit einer Kündigung zu rechnen hätten, wenn wir entgegen dem Zweckentfremdungsverbot für Wohnräume diese Wohnräume gewerblich nutzen würden.
Bei dem zweiten hinzugenommenen Objekt mit der Verwaltungsnummmr 65-1 handelte es sich um einen isolierten Ladenraum mit einer unbenutzbaren Außentoilette (im Keller des Nachbarhauses) ohne weitere Räume. Hier handelte es sich um ein "schwer vermietbares" reines Gewerbeobjekt. Der letzte Teil mit der Verwaltungsnummer 65-15 wurde im August 1979 wegen des Todes der Vormieterin frei. Bei diesem Objekt handelte es sich wiederum um ein Mischmietobjekt mit weitaus überwiegendes Wohnraumteil. Der Ladenraum wer jedoch wegen des Fehlens eines Schaufensters und wegen seiner Lage in einer reinen Wohnstraße kaum als Verkaufsraum zu gebrauchen und daher schwer vermietbar. Wir wollten den Ladenraum dieses dritten Teilobjektes daher ebenfalls als Wohnzimmer nutzen und wollten im Falle der Zustimmung des Grundstücksamtes zu dieser gesetzlich zulässigen Nutzungsänderung unsere bisherige (Haupt-)Wohnung in dem nahegelegenen (privaten) Mietwohnhaus Rosenheimer Straße 38 aufgeben.
Von dem im Grundstücksamt Schöneberg damals zuständigem Grundstücksverwalter
Podszuweit wurde uns dieses (dritte) Teilobjekt sehr schnell telefonisch als
reines Wohnobjekt zugesagt, und auf dessen telefonische Anordnung wurden
uns am 1.9.1979 von der Hauswartsfrau Sobiech die Wohnungsschlüssel
ausgehändigt, sodaß wir mit den Entrümpelungs- und Umbauarbeiten
- natürlich auf eigene Kosten - beginnen konnten. Noch im September 1979
fand eine Besichtigung des neu hinzugenommenen Mietobjektes 65-15 durch mehrere
Mitarbeiter des Bezirksamtes Schöneberg statt. Es sollte der Umfang der
vom Bezirksamt auszuführenden Arbeiten wie Verputzen der Wände, Abriß
der alten "Kochmschine" in der Küche, Tischlerarbeiten an den
Kellertreppen, Jalousie-Reparaturen etc. festgestellt werden. Der Kommission
gehörte auch ein Herr an, der uns Ratschläge für die Umgestaltung
des (etwas sehr verbauten) Badezimmers des Mietobjektes 65-15 gab.
Trotz mehrfacher Erinnerung zögerte das Grundstücksamt den Abschluß
eines schriftlichen Mietvertrages für das dritte Mietobjekt immer
wieder hinaus. Wir hatten zunächst auch keinerlei Grund zu irgendwelchem
Mißtrauen, da die schriftlichen Mietverträge für die ersten
beiden Teil-Mietobjekt auch erst ein Vierteljahr nach Beginn des Mietverhältnisses
gefertigt wurden. Inzwischen hatten wir jedoch auf die mündliche Zusage
des Grundstücksverwalters hin unsere vorige 4-Zimmer-Altbauwohnung (mit
eigener - selbst eingebauter - Etagen-Zentralheizung) im Hause Rosenheimer
Straße 38 aufgegeben; wir konnten also nicht mehr zurück.
Anfang Februar 1979 hatten wir uns polizeilich umgemeldet, wobei die im September
1978 hinzugenommenen Räume im Hausteil Rosenheimer Straße 35
als Hauptwohnung und die jenseits der Ladenräume befindlichen Wohnräume
im Hausteil Eisenacher Straße 38/39 als Nebenwohnung deklariert
wurden. Der Hauptabschnitt des Formulars für die polizeiliche Anmeldung
war am 6.2.1979 von dem Grundstücksverwalter Podszuweit als Wohnungsgeber
unterzeichnet und mit dem Dienststempel-Abdruck des Grundstücksamtes
Schöneberg versehen worden.
Endlich - nach 15 Monaten seit Bezug der neuen Wohnung - erhielten wir vom Grundstücksamt Schöneberg einen Mietvertragsentwurf für die neuen Räume. Entgegen der vor mehr als einem Jahr gemachten Zusage handelte es sich jedoch nicht um einen Mietvertrag für Wohnräume, sondern um einen Mietvertrag für gewerbliche Räume. Hinzu kam, daß die zu diesem Objekt gehörenden Wohnräume (1 Wohnzimmer, Küche, 1 Diele, 1 Korridor und 1 Badezimmer), die immer Wohnräume gewesen waren, in diesem Mietvertragsentwurf plötzlich als ehemalige Wohnräume bezeichnet wurden. Wir betrachteten die Sache zunächst als ein Mißverständnis und baten um Korrektur. Doch der vorher so freundlich gewesenen Grundstücksverwalter Podszuweit wollte plötzlich nichts mehr von seiner vor 15 Monaten gegebenen Zusage wissen, sondern setzte uns unter Druck, indem er sagte, wenn wir diesen Mietvertragsentwurf nicht unterschrieben, denn würde er das Mietobjekt räumen lassen, da wir ja keinen Vertrag hätten und somit diese Räume ohne Rechtsgrundlage nutzten. Um das Eintreten einer derartigen Situation unter allen Umständen zu vermeiden, blieb uns nichts anderes übrig, als den Mietvertragsentwurf unter Protest zu unterzeichnen. Nachdem unsere Unterschriften unter dem Vertrag standen, entschuldigte sich der Grundstücksverwalter Podszuweit und sagte, er habe Anweisung erhalten, mit uns nur einen Gewerbemietvertrag abzuschließen und sich auf keinen Kompromiß mit uns einzulassen. Diese Anweisung steemte von dem neuen Amtsleiter des Grundstücksemtes Schöneberg, E n g e l k e .
Den Grund für dieses zunächst völlig unverständliche Verhalten des Grundstücksamtes sollten wir jedoch bald erfahren. Zu erwähnen wäre noch, daß der Mietvertrag eine kräftige Mieterhöhung ab 1.1.1980 beinhaltete. Hatten wir im August 1978 geahnt, auf was wir uns bei unserer Bewerbung eingelassen hatten, denn hätten wir uns niemals um die freigewordenen Räume bewerben und hätten auch niemals unsere alte 4-Zimmer-Wohnung im nahegelegenen Hause Rosenheimer Straße 38 aufgegeben.
Im Frühsommer des Jahres 1980 erfuhren wir Mieter des landeseigenen Hauses Eisenacher Str.38/39 Ecke Rosenheimer Straße 35, daß vom Bezirksamt Schöneberg ein Grundstückstausch vorgesehen sei, und daß wir somit einen neuen - privaten - Hauseigentümer bekämen. Das Bezirksamt benötige ein bebautes Wohngrundstück für die Verbreiterung einer Straße, und der Eigentümer dieses einzigen noch im Wege stehenden Hauses wolle kein Geld für Haus und Grundstück, sondern vielmehr ein gleichwertiges Ersatzhaus mit Grundstück haben. Widersprüchliche Informationen und Indiskretionen aus dem Bezirksamt und aus Kreisen der Bezirksverordneten von Berlin-Schöneberg veranlaßten jedoch die Mieter, der Sache nachzugehen und Nachforschungen anzustellen. Es stellte sich sehr schnell heraus, daß das Tauschhaus einen viel geringeren Verkehrswert als unser Haus hatte, und daß vieles an dem "Geschäft" vorn und hinten nicht stimmte, daß aber dennoch drei Bezirksamtsmitglieder, nämlich der Bezirkebürgermeister K a b u s , der Bezirksstadtrat für Finanzen und Wirtschaft G l e i t z e , sowie der Bezirksstadtrat für Bauwesen K u n k e l , sich in einer Weise für die Durchpeitschung dieses "Tauschgeschäftes" engagierten, die zwangsläufig Argwohn erregen mußte.
Im Frühsommer 1980, als langsam der Wahlkampf für die im Jahre 1981 anstehenden Wahlen für das Abgeordnetenhaus von Berlin und die 12 Bezirksverordnetenversammlungen begann, sprach ich den damaligen Bezirksstadtrat Gleitze, der auf einem Informtionsstand auf dem Bayerischen Platz für seine Partei warb, auf unser Haus und auf die Pläne des Grundstücksamtes an. Herr Gleitze wurde sogleich sehr unfreundlich und behauptete, das Haus sei vom Land Berlin extra zu dem Zweck angekauft werden, um für derartige Grundstückserwerbungen ein Tauschobjekt zur Verfügung zu haben.
Als ich den Mietern unseres Hauses und Straßen-Nachbarn von dieser Version des Bezirksstadtrates berichtete, erhob sich Widerspruch. Einige Leute kannten noch den Vorbesitzer, einen Herrn V a t e r , und dessen Schicksal. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei Haus und Grundstück um ehemaliges jüdisches Eigentum, auf das das Land Berlin als Rechtsnachfolger des ehemaligen Deutschen Reiches auf Grund eines im Jahre 1943 erpreßten Testamentes nach dem Ableben der Witwe des "Erblassers" im Jahre 1970 (!) Anspruch erhob und diesen Anspruch mit ,,Amtshilfe" der Berliner Justiz gegenüber den rechtmäßigen Erben der Familie Vater selbstverständlich durchsetzte. Das fragliche Testament selbst, das nach einer Darstellung des Bezirksstadtrates Gleitze vom September 1945 (!) stammen soll (als es weder einen deutschen Staat noch eine deutsche Verwaltung gab, der man Haus und Grundstück hätte vermachen können!), wird auch heute noch als "Geheimsache" behandelt. Ältere Nachbarn, die die Zeit zwischen 1933 und 1945 bewußt miterlebt hatten, hatten berichtet, daß der Hauseigentümer bereits gegen Ende des Jahres 1943 abgeholt worden und niemals wiedergekommen sei. Näheres war nicht in Erfahrung zu bringen. Die Jüdische Gemeinde zu Berlin teilte mir auf Anfrage mit, daß sie selbst keine Unterlagen über die während der Nazi-Zeit verschleppten und ermordeten Personen habe. Es gäbe jedoch ein derartiges Verzeichnis bei einer bestimmten Dienststelle des Sanators für Finanzen. Weitere Anfragen ergaben, daß diese Dienststelle nur solchen Personen Auskunft erteile, die ein "rechtliches Interesse" vorweisen könnten. Ein solches "rechtliches Interesse" wird jedoch nur den nächsten Angehörigen zugebilligt. Und da keiner der jetzigen Mieter ein Yerwandtschaftsverhältnis zu dem damaligen Eigentümer nachweisen konnte, war diese Quelle uns Mietern versperrt. Es war jedoch offensichtlich, daß der Bezirksstadtrat Gleitze hinsichtlich des von ihm behaupteten "Ankaufs" des Hauses g e l o g e n hatte.
Eines Tages erschien vor unserem Hause der im Grundstücksamt Schöneberg zuständige Verwalter Podszuweit mit zwei jüngeren Herren und erklärte diesen, daß die gesamten Erdgeschoßräume - also unsere Wohn- und Geschäftsräume ! - rein gewerblich vermietet seien und sofort freigemacht werden könnten.
Wir befanden uns zufällig in dem Raum, vor dem die Herren standen, und hörten so dieses Gespräch durch das geöffnete Fenster mit an. Jetzt wurde uns auch klar, aus welchem Grunde uns der neue Grundstücksamtsleiter Engelke für das zuletzt hinzugemietete Teilobjekt einen Gewerbemietvertrag aufgezwungen hatte. Das Grundstücksamt wollte einerseits die durch das Ableben der Vor-Mieterin frei gewordenen Räume zwar möglichst schnell wieder vermieten, um keinen finanziellen Ausfall zu haben, aber andererseite wollte es sich die Möglichkeit offenhalten, diese Räume bei Bedarf wieder schnell "entmieten" zu können, ohne durch den gesetzlichen Kündigungsschutz für Wohnräume daran gehindert zu werden.
Durch das Angebot unserer gesamten Räume als Gewerberäume sollte dem Tauschpertner, der im Hinblick auf das Straßenbau-Vorhaben seine Forderungen immer höher schraubte. endlich zum Einlenken bewogen werden. Der Tauschpartner seinerseits - ein Rechtsanwalt und Autoteile-Händler namens Dr. Wünschmann - dem Vernehmen nach ein Millionär - , wollte das Haus übrigens garnicht für sich selbst behalten. Ihm kam es nur auf ein lohnendes Geschäft an. Er hatte bereits mit zwei "dynamischen jungen Männern" einen Vorvertrag über den Weiterverkauf des Hauses gemacht, und das arrogante Auftreten der jungen Herren vor - und später in - unserem Hause war mehr als eindeutig. Es sollte - natürlich mit Hilfe von Steuergeldern- eine Luxusmodernisierung durchgeführt werden, und dann sollten die bisher relativ preiswerten Alttbauwohnungen den Meistbietenden als Eigentumswohnungen angeboten werden. Keine der insgesamt 20 Mietparteien wäre auf Dauer ihres Bleibens sicher gewesen.
Die auf äußerste beunruhigten Mieter hielten eine Mieterversammlung ab, wählten mich einstimmig zu ihrem Vertreter und bevollmächtigten und beauftragten mich, sämtlich auch nur möglichen rechtlichen, politischen und publizistischen Schritte zu unternehmen, um den Grundstückstausch, der allen Mietern des Hauses schwerste Nachteile bereitet hätte, unter allen Umständen zu verhindern.
Sämtliche Schritte bei den zuständigen Kommunalpolitikern - bei den Bezirksverordneten von Berlin-Schöneberg, beim Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin und beim Verwaltungsgericht Berlin brachten nicht den geringsten Erfolg. Warum, stellte sich dann auch heraus. Hinter den Kulissen wurde nämlich bereits seit Jahren gefeilscht. Der besagte Tauschpartner, Mitglied einer großen einflußreichen Partei, hatte im Jahre 1964 von einem Parteifreund einen Tip bekommen, daß in dem neuen - noch nicht veröffentlichten - Flächennutzungsplan 1964 der Ausbau eines relativ schmalen Straßenzuges (Nachodstraße - Hohenstaufenstraße - Pallasstraße - Goebenstraße> zu einer breiten Verbindungsstraße zwischen dem Hohenzollerndamm und der Yorckstraße vorgesehen wer. Für diese Verbreiterung mußten sämtliche Grundstücke, die auf der vorgesehenen Trasse lagen, vom Land Berlin aufgekauft und die darauf stehenden Häuser entmietet und abgerissen werden.
Der besagte Rechtsanwalt und Autoteilehändler erstand sofort sehr billig eines dieser Grundstücke, das mit einem ziemlich heruntergekommenen, jedoch bewohnten Mietshaus bebaut ist, und wertete in Ruhe auf seine greße Stunde. Und jetzt, nachdem bereits seit mehr als zwei Jahren - also seit 1978 - mit dem Bezirksamt Schöneberg verhandelt worden wer, war ganz offensichtlich ein Arrangement getroffen worden, das für alle Seiten "vorteilhaft" war. Und dieses allseitig "vorteilhafte" Arrangement wollten sich die Beiligten nicht in letzter Minute von uns Mietern kaputtmachen lassen. Besonders der Finanzstadtrat Gleitze machte sich für das Grundstückstauschgeschäft stark und wies alle Einwände mit dem "Argument" zurück, er stehe bei dem Besitzer des Grundstücks Hohenstaufenstraße 22 "im Wort".
Die Wende trat erst ein, als es mir gelang, die Presse auf die geheimen Geschäfte des umzirksemtes Uchönebere aufmerksam zu machen. Es hätte nänlich rechtlich sehr wohl die Möglichkeit bestanden, im öffentlichen Interesse ein Enteignungsverfahren gegen den wucherischen Rechtsanwalt durchzuführen. wobei der Rechtsanwalt mit einer Entschädigung in Höhe des amtlich festgestellten Verkehrswertes hätte zufrieden sein müssen. Doch diese Möglichkeit wurde mit Rücksicht auf die Parteizugehörigkeit des Anwaltes und seine Spendenfreudigkeit nicht in Betracht gezogen. In gestelztem Deutsch teilte der Grundstücksamtsleiter Engelke den Mietern in einem Rundschreiben mit, daß der vorgesehene Grundstückstausch für des Land Berlin "zumutbar" wäre, um eine Enteignung abzuwenden.
Mehrere Journalisten stellten daraufhin eigene Recherchen an und fanden die Angaben der Mieter vollauf bestätigt. Hinzu kam, daß eine erregte Kontroverse zwischen dem Petitionsausschuß des Abgeordnetenhauses von Berlin und dem Schöneberger Bezirksbürgermeister Kabus durch Indiskretion bekannt wurde. Auch der damelige Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden in der Bezirkverordnetenversammlung von Schöneberg - ein Verwandter des Rechtsanwaltes und Autoteilehändlers - wurde in die Sache hineingezogen.
Am 13.11.1980 erschien daraufhin im "SPANDAUER VOKSBLATT" der folgende
Artikel:
Auf Grund dieser Veröffentlichung, die voll und ganz auf eigenen Ermittlungen der Presse beruhte, wurde seitens des damaligen Senators für Bau- und Wohnungswesen Harry Ristock die Tauschaktion sofort gestoppt mit der Begründung. der Senat sei stets davon ausgegangen, daß das auf künftigem Straßenland stehende Haus vom Land Berlin zum Verkehrswert gekauft und nicht gegen ein erheblich wertvolleres landeseigenes Mietwohnhaus auf dem Tauschwege erworben würde. Der Senat von Berlin sei nicht mehr an einem Erwerb des Hauses Hohenstaufenstraße 22 interessiert!
Beim Bezirksamt Schöneberg schlug diese Entscheidung des Senators wie ein Bombe ein. Den Beteiligten blieben nur noch Rückzugsgefechte übrig. Der Bezirksbürgeremister Kabus sprach von einer "politisch falschen Entscheidung" und behauptete - wahrheitswidrig - , die Straßenverengung vor dem Abrißhaus sei ein "gefährlicher Unfallschwerpunkt", was wiederum von der Verkehrspolizei entschieden zurückgewiesen wurde.
Und der Bezirksstadtrat für Finanzen und Wirtschaft, Gleitze, äußerte in einer öffentlichen Ausschußsitaung. der ich selbst beiwohnte, seinen Unmut und sagte, daß ihn sein Freund, der Senator, "zum Affen gemacht habe". Gegenüber den Mietern verhielt sich derselbe Bezirksstadtrat Gleitze allerdings ganz anders: da tönte er nun, daß er "schon immer auf Seiten der Mieter" und "gegen das Geschäft mit dem Spekulanten" gewesen sei.
Auch von den Mitarbeitern des Grundstücksamtes bekamen die Mieter eine neue Version zu hören. Das Nichtzustandekommen des Grundstückstausches wurde jetzt als eine "Tragödie" bezeichnet. Das Haus sei in einem "derart schlechten Zustand" und "verschlinge derart viele Gelder zu seiner Unterhaltung", daß des Bezirksamt froh gwesen sei, es auf diese Art und Weise loswerden zu können. Von den einzelnen Verwaltern und Sachbearbeitern wurden Drohungen gegen die Mieter des Hauses laut, die auf künftige Schikanen schließen ließen.
Zunächst traten fast alle Mieter des Hauses in den Berliner Mieterverein e.V. ein, auch meine Frau und ich. Um künftigen Schikanen zu entgehen, beschlossen alle Mieter des Hauses auf einer Mieterverseemlung im Dezember 1980, zu versuchen, das Haus dem Land Berlin abzukaufen. Der Verkehrswert des Hauses hatte schließlich in der Presse gestanden, und der Hauskauf erschien nicht unfinanzierbar. Wiederum beauftragten und bevollmächtigten die Mieter mich schriftlich, die zuständigen Behörden des Landes Berlin anzusprechen und die entsprechenden Vorverhandlungen mit den Vertretern des Landes Berlin zu führen.
Unsere Bestrebungen, das Haus dem Land Berlin als "Mietergemeinschaft" in der Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts abzukaufen, fanden ein wohlwollendes Echo bei der Senats-Finanzverwaltung. Der damalige Senatsdirektor Theo Rohr beauftragte den zuständigen Bezirksstadtrat Gleitze, ein neues Verkehrswertgutachten einzureichen. Daraufhin vertrat der Finanzstadtrat (und mit ihm natürlich das Grundstücksamt) plötzlich den entgegengesetzten Standpunkt. Es hieß jetzt, der Bezirk werde sich niemals von dem Haus trennen. Das von der Senats-Finanzverwaltung angeforderte neue Verkehrswert-Gutachten wurde nicht erstellt. Auf eine schriftliche Anfrage, die ich im Auftrag der Mieter an Herrn Bezirksstadtrat Gleitze richtete und in der ich um Angabe des Verkehrswertes bat, bekam ich eine sehr patzige Antwort. Ich setzte Herrn Senatsdirektor Rohr von dem Verhalten des Bezirksstadtrates in Kenntnis, worauf dieser sehr ungehalten wurde, dem Bezirksstadtrat einen sehr unfreundlichen Brief schrieb und nun umgehend die Erstellung des Verkehrswert-Gutachtens verlangte. Eine Fotokopie dieses Schriftstückes befindet sich in meinen Unterlagen.
Herr Gleitze dachte jedoch nicht daran, der Aufforderung des Senatsdirektors Rohr Folge zu leisten, sondern ,,mauerte". Inzwischen kam der Zeitpunkt der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen heran. Als Folge des Wahlausganges wurde der Senatsdirektor Rohr vorzeitig in den Ruhestand geschickt, wohingegen der Bezirksstadtrat Gleitze auf Grund von Schwierigkeiten bei der Bildung eines neuen Bezirksamtes für Schöneberg noch viele Monate weiter amtierten durfte, so das Hauskaufprojekt weiter blockieren konnte sowie an uns persönlich wegen der Durchkreuzung des Grundstückstauschgeschäfts Rache nehmen konnte.