Wie bereits berichtet, hatten uns die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes Schöneberg
eine kleine Wohnung in Berlin-Tempelhof, Attilastraße 161, vermittelt.
Wir hatten nun zwar eine Wohnung, aber keine Möbel. Unsere wenigen geretteten
Kleidungsstücke legten wir auf den Fußboden oder hingen wir an Nägel,
die sich in den Wänden befanden. Die Situation war geradezu unbeschreiblich.
Unsere Bemühungen konzentrierten sich daher jetzt darauf , unsere in der
Pfandkammer befindlichen Sachen wieder herauszubekommen. Schließlich waren
wir immer noch die Eigentümer der Sachen, und diese Sachen waren - wie
bereits angeführt - nicht gepfändet. Doch der Gerichtsvollzieher
Jörg-Peter Müller weigerte sich nach wie vor, auch nur irgendetwas
herauszugeben. Schließlich machte er die Herausgabe den Mitarbeitern des
Sozialamtes Schöneberg gegenüber von der Bezahlung eines Betrages
in Höhe von
als "Räumung«- und Transportkosten" abhängig. Diese
Forderung wurde fernmündlich den Mitarbeitern des Sozialamtes übermittelt,
nicht jedoch uns, den Eigentümern! Der GerichtsvolIzieher hütete sich.
irgendetwas Schriftliches von sich zu geben. Auf entsprechende Befragung behauptete
der Gerichtsvollzieher Müller gegenüber dem Sozialamt, unsere Orgel
sei überhaupt nichts wert. Da nicht abzusehen war, ob und wann wir jemals
unsere Möbel, Teppiche, Lampen , Kleidung , Wäsche, Geschirr etc .
wiederbekommen würden, ließen uns die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes
Schöneberg aus der bezirklichen Spendenkammer einige Möbel, Gardinen
und Lampen sowie etwas Geschirr heraussuchen , damit wir nicht in einer nahezu
leeren Wohnung zu hausen brauchten.
Inzwischen hatte der GerichtsvolIzieher Jörg-Peter Müller bereits
am 3. 7. 1985 (!) an das Amtsgericht Schöneberg zwei Anträge auf Versteigerung
unserer in der Pfandkammer befindlichen Sachen gestellt, uns aber nicht über
diese Anträge informiert. Auf diese Anträge hin setzten die "Rechtspfleger"
Janasik und Mehl einen Versteigerungstermin für unser Privateigentum
und für unser Firmeneigentum an und teilten uns den Versteigerungstermin
mit. Erst dadurch erfuhren wir von der Existenz der Anträge des Gerichtsvollziehers
Jörg-Peter Müller. Seine Anträge hatte der GerichtsvolIzieher
Müller damit begründet, daß er die Möbel und Gegenstände
nur deshalb in die Pfandkammer gebracht habe, weil "wir keine Unterbringungsmöglichkeiten
gehabt" hätten, und weil "wir die Möbel und Gegenstände
trotz Aufforderung nicht abgeholt" hätten.
Beide auf den Versteigerungsanträgen vom 3.7. 1985 zu lesenden Begründungen
waren Lüge. Es sei an dieser Stelle daran
erinnert, daß uns der GerichtsvolIzieher Jörg-Peter Müller am
13. und 14.5. 1985 ausdrücklich untersagt
hatte, nach Beginn der Raumungsaktion noch irgendetwas von unserem Eigentum
in Sicherheit zu bringen, und daß er die Gewährung einer Räumungsfrist
von nur wenigen Stunden, innerhalb derer wir unsere gesamte Wohnungs- und Firmeneinrichtung
in ein Lager hätten schaffen können, kategorisch abgelehnt hatte.
Ebensowenig hat er jemals an uns eine Aufforderung gerichtet, unser Eigentum
aus der Pfandkammer abzuholen.
Wird in Kürze fortgesetzt; an der Seite wird z. Zt. gearbeitet