Falschbeurkundung im Amt
Urkundenfälschung
Veruntreuung

Wie bereits berichtet, hatten uns die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes Schöneberg eine kleine Wohnung in Berlin-Tempelhof, Attilastraße 161, vermittelt. Wir hatten nun zwar eine Wohnung, aber keine Möbel. Unsere wenigen geretteten Kleidungsstücke legten wir auf den Fußboden oder hingen wir an Nägel, die sich in den Wänden befanden. Die Situation war geradezu unbeschreiblich.

Unsere Bemühungen konzentrierten sich daher jetzt darauf , unsere in der Pfandkammer befindlichen Sachen wieder herauszubekommen. Schließlich waren wir immer noch die Eigentümer der Sachen, und diese Sachen waren - wie bereits angeführt - nicht gepfändet. Doch der Gerichtsvollzieher Jörg-Peter Müller weigerte sich nach wie vor, auch nur irgendetwas herauszugeben. Schließlich machte er die Herausgabe den Mitarbeitern des Sozialamtes Schöneberg gegenüber von der Bezahlung eines Betrages in Höhe von

DM 21.000,- (!)

als "Räumung«- und Transportkosten" abhängig. Diese Forderung wurde fernmündlich den Mitarbeitern des Sozialamtes übermittelt, nicht jedoch uns, den Eigentümern! Der GerichtsvolIzieher hütete sich. irgendetwas Schriftliches von sich zu geben. Auf entsprechende Befragung behauptete der Gerichtsvollzieher Müller gegenüber dem Sozialamt, unsere Orgel sei überhaupt nichts wert. Da nicht abzusehen war, ob und wann wir jemals unsere Möbel, Teppiche, Lampen , Kleidung , Wäsche, Geschirr etc . wiederbekommen würden, ließen uns die Mitarbeiterinnen des Sozialamtes Schöneberg aus der bezirklichen Spendenkammer einige Möbel, Gardinen und Lampen sowie etwas Geschirr heraussuchen , damit wir nicht in einer nahezu leeren Wohnung zu hausen brauchten.

Inzwischen hatte der GerichtsvolIzieher Jörg-Peter Müller bereits am 3. 7. 1985 (!) an das Amtsgericht Schöneberg zwei Anträge auf Versteigerung unserer in der Pfandkammer befindlichen Sachen gestellt, uns aber nicht über diese Anträge informiert. Auf diese Anträge hin setzten die "Rechtspfleger" Janasik und Mehl einen Versteigerungstermin für unser Privateigentum und für unser Firmeneigentum an und teilten uns den Versteigerungstermin mit. Erst dadurch erfuhren wir von der Existenz der Anträge des Gerichtsvollziehers Jörg-Peter Müller. Seine Anträge hatte der GerichtsvolIzieher Müller damit begründet, daß er die Möbel und Gegenstände nur deshalb in die Pfandkammer gebracht habe, weil "wir keine Unterbringungsmöglichkeiten gehabt" hätten, und weil "wir die Möbel und Gegenstände trotz Aufforderung nicht abgeholt" hätten.

Beide auf den Versteigerungsanträgen vom 3.7. 1985 zu lesenden Begründungen waren Lüge. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, daß uns der GerichtsvolIzieher Jörg-Peter Müller am 13. und 14.5. 1985 ausdrücklich untersagt hatte, nach Beginn der Raumungsaktion noch irgendetwas von unserem Eigentum in Sicherheit zu bringen, und daß er die Gewährung einer Räumungsfrist von nur wenigen Stunden, innerhalb derer wir unsere gesamte Wohnungs- und Firmeneinrichtung in ein Lager hätten schaffen können, kategorisch abgelehnt hatte. Ebensowenig hat er jemals an uns eine Aufforderung gerichtet, unser Eigentum aus der Pfandkammer abzuholen.

 

Wird in Kürze fortgesetzt; an der Seite wird z. Zt. gearbeitet

 

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